Seit dem 1. Jänner 2015 müssen VermieterInnen die Kosten der Reparatur oder des Austauschs der mitvermieteten Thermenheizung tragen. Dafür muss die Mietpartei allerdings nachweisen, dass die Gastherme regelmäßig gewartet wurde. Wartung und Reinigung des Geräts muss nach wie vor von den MieterInnen getragen und regelmäßig durchgeführt werden. Dies ist in der Wohnrechtsnovelle festgelegt und gilt unabhängig vom Mietvertrag.
War die Therme also von Anfang an in der Wohnung und haben Sie sie regelmäßig warten lassen, müssen Sie keine Angst vor den Kosten einer Reparatur haben. Wenn Sie mehr über dieses Thema wissen möchten, können Sie hier weiterlesen. Eine Therme kann älter werden, als die meisten glauben. Eine durchschnittliche Lebensdauer von 25 bis 30 Jahren ist für eine Gastherme realistisch und mit einer regelmäßigen und gründlichen Wartung ohne Probleme erreichbar. Die älteste Therme, die ich betreue, wurde 1979 in Betrieb genommen. Ich gehe davon aus, dass sie noch einige Jahre klaglos ihren Dienst tun wird.
Durch den Thermenbetrieb sammeln sich Schmutz, Staub, Kondenswasser und ähnliche Ablagerungen im Rohr an. Wird die Reinigung nicht regelmäßig durchgeführt, können diese Ablagerungen zu Funktionsstörungen führen. Kondenswasser kann beispielsweise zu Rost führen und dieser in weiterer Folge Löcher in das Rohr fressen, durch die Abgase austreten können.
Reparaturen, bei denen Ersatzteile benötigt werden, führe ich nur bei Gasthermen von Saunier Duval durch. Ich verfüge über ein mobiles Ersatzteillager speziell für Saunier Duval Geräte. Daher kann ich den Defekt in der Regel beim ersten Besuch beheben.
Reparaturen führe ich bei folgenden Geräten von Saunier Duval durch: